Preise Mobilheimplätze

*) Das Pachtjahr beginnt am 01.04. eines jeden Jahres und endet zum 31.03. des Folgejahres mit einer beidseitigen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Pachtjahres
Im ersten Pachtjahr werden die Grundgebühren anteilig je angefangenem Pachtmonat neben den sonstigen Kosten auf eine Zahlung im Voraus fällig

**).Der Strompreis ist jeweils gültig von der Ablesung des vorherigen Pachtjahres bis zur Ablesung des aktuellen Pachtjahres - die Ablesungen erfolgen in der Regel immer im November

***).Ratenzahlung ist frühestens im zweiten Pacht-/Geschäftsjahr möglich

****) Fitnessstudio, Saunalandschaft, Hallenbad (ganzjährig geöffnet)

Stand: 01.08.2024


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